Was ist Deine Zahl? Wieviel Vermögen brauchst Du für Dein Wunscheinkommen im Alter?
Fang nicht beim Vermögen an — fang beim Einkommen an
Die meisten stellen die Frage falsch herum: „Reichen 500.000 €?" Die ehrliche Antwort lautet immer: Kommt darauf an, was Du monatlich ausgeben willst. Deine Zahl ist keine runde Summe aus einem Ratgeber, sondern das Ergebnis einer einfachen Kette: Wunscheinkommen → garantierte Einkünfte → Lücke → nötiges Vermögen.
Das Wunscheinkommen ist der Betrag, den Du im Ruhestand monatlich zur Verfügung haben willst — in heutiger Kaufkraft gedacht. Für viele liegt er zwischen 70 und 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens: Arbeitswege und Rentenbeiträge fallen weg, dafür kommen oft Reisen, Hobbys und später Gesundheitskosten dazu.
Die Lücke, nicht der Gesamtbedarf
Dein Depot muss nicht Dein ganzes Leben finanzieren. Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Rürup oder Mieteinnahmen decken einen Teil. Entscheidend ist die Lücke zwischen Wunscheinkommen und diesen laufenden Strömen — nur sie muss aus dem Vermögen kommen.
Die Faustformel: 25× die Jahreslücke
Die bekannteste Abkürzung ist die 4-%-Regel: Wer im ersten Jahr 4 Prozent seines Vermögens entnimmt und danach nur die Inflation aufschlägt, kam in den historischen US-Daten meist 30 Jahre über die Runden. Umgekehrt gelesen heißt das: Du brauchst etwa das 25-Fache Deiner Jahreslücke.
Wer es konservativer mag, rechnet mit 3 bis 3,5 Prozent Entnahme — das entspricht dem 28- bis 33-Fachen der Lücke.
Warum die Faustformel für Deutschland zu kurz greift
Die 25×-Regel ist ein guter Startpunkt, aber sie ignoriert vier Dinge, die in Deutschland richtig Geld kosten oder sparen:
- Steuern: Entnahmen aus einem ETF-Depot lösen Abgeltungssteuer auf die Gewinne aus, dazu kommt jährlich die Vorabpauschale. Deine Lücke muss netto gedeckt sein — brutto brauchst Du mehr. Je nach Gewinnanteil im Depot können das 10 bis 20 Prozent Aufschlag auf die Zielsumme sein.
- Inflation: 2.500 € heute sind in 20 Jahren bei 2 Prozent Inflation rund 3.700 € nominal. Rechne Deine Zahl immer in heutiger Kaufkraft — und prüfe, ob Dein Plan real oder nominal denkt.
- Rentenbesteuerung: Auch die gesetzliche Rente ist über den Besteuerungsanteil (§ 22 EStG) steuerpflichtig. Netto bleibt weniger als der Rentenbescheid verspricht.
- Renditereihenfolge: Die 4-%-Regel scheiterte historisch fast immer aus einem Grund — schlechte Börsenjahre direkt am Anfang der Rente. Warum das so gefährlich ist, erklärt der Artikel „Warum die Jahre um den Rentenstart alles entscheiden".
Deine Zahl ist ein Korridor, keine Punktlandung
Rechne mit einer Spanne: Die 25×-Faustformel liefert die Untergrenze, ein konservativer Ansatz mit deutschen Steuern und Sicherheitspuffer die Obergrenze. Im Beispiel oben landet der Korridor grob zwischen 300.000 und 420.000 €. Wo genau Deine Zahl liegt, hängt von Rentenalter, Allokation, Immobilien, Krediten und Deiner Entnahmestrategie ab — das lässt sich nicht mehr im Kopf rechnen, aber sehr gut durchspielen.
Quellen und Grundlagen
- Bengen, W. P. (1994): Determining Withdrawal Rates Using Historical Data, Journal of Financial Planning — Ursprung der 4-%-Regel (US-Daten, 30-Jahres-Fenster).
- Cooley, Hubbard & Walz (1998): Retirement Savings: Choosing a Withdrawal Rate That Is Sustainable („Trinity-Studie"), AAII Journal — Erfolgsquoten je Entnahmerate und Aktienquote.
- § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG — Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente nach Rentenbeginnjahr; § 32a EStG — Einkommensteuertarif.
- § 18 InvStG — Vorabpauschale; BMF-Schreiben zum Basiszins (jährlich, für 2026: 3,20 %).
- Deutsche Rentenversicherung — Renteninformation (Hochrechnung der eigenen Rente).
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